Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausbrechen
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(ausbrauchen)
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I transitiv: etwas mit Gewalt herausbrechen
- 1 die Augen ausbrechen blenden
- 2 (Grenzsteine) herausreißen
- 3 (einen Weg) durchbrechen
- 4 im Kleinen verkaufen
- 5 ausleihen einzelner im Hofverband verbleibender Parzellen
II intransitiv
- 1 sich gewaltsam befreien
- 2 von Wasserläufen: über die Ufer treten
- 3 plötzlich entstehen
- 4 ruchbar werden
- 5 ruchbar werden lassen?
III belangen?
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