Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausdeichen

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Land, das bisher innerhalb der Deichanlagen lag, bei einem neuen Deichbau außerhalb desselben lassen
  • daß ein hoff deswegen vor einem andern beschweret wäre, daß ein theil seines landes außgeteichet worden
    1690 Bremen/Hackmann Mantissa 2
unter Ausschluss der Schreibform(en):