Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auserwinnen
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- das der cleger die schulden des beclagten außerwinnen mag1523 Köbel,GO. 27Faksimile - in DRQEdit
- würde aber jemand durch ein richtskraft erwachsenes urtheil ein hofrecht ... auserwonnen habenoJ. Maurenbrecher II 360Faksimile (ca. 291 KB)
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