Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausfahren
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Auserwählung
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I wörtlich: weggehen, etwas verlassen
- 1 das Kloster
- 2 die Stadt
- 3 die Wohnung, das Haus verlassen
- 4 das Einlager verlassen
- 5 aus dem Bergwerk ausfahren
- -- übernommene Arbeit ausführen
- 6 Vieh austreiben
II übertragen
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Ausfang
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