Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausgeben
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Ausgabbescheinigung
Ausgabgeld
ausgäblich
Ausgabposten
Ausgang
Ausgänger
Ausgangsrecht
ausganten
(ausgattern)
Ausgebaute
I hingeben
- 1 Erbteil
- -- (ein Kind) aussteuern, abfinden
- 2 übergeben, verleihen, verpachten
- a ein Gut übergeben
- b Land verleihen, besonders zu Siedlungszwecken
- c Lehen vergeben
- d Rechte übertragen
- e vermieten
- f
- 3 Pfänder ausliefern
- 4 (jemanden) freigeben, ausliefern
- -- reflexiv: austreten
- 5 angeben
- 6 Briefe übergeben
- 7 Arbeit nach auswärts vergeben
II verkaufen
IV Münzen schlagen lassen, in Umlauf setzen
V Urkunden ausstellen und aus der Hand geben
VI übertragen
- 1 Gesetz geben
- -- ankündigen, anordnen
- 2 Ablaß ausschreiben
- 3 Preis aussetzen
- 4 (Urteil) fällen
- 5 Eid auftragen
- 6 eine Behauptung aufstellen
- -- reflexiv
- 7 Schaden schätzen
Artikel danach:
Ausgeber
Ausgeberin
Ausgeberstube
ausgebieten
Ausgebietung
ausgeboren
Ausgebot
ausgebrauchen
Ausgebung