Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausheben
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Aushauser
Aushausung
Aushauung
I mit persönlichem Objekt
- 1 jemanden auspfänden
- 2 jemanden zur Hilfe heranziehen
- 3 jemanden von Verpflichtungen befreien
- 4 jemanden ausplündern
- 5 jemanden zu Steuern veranschlagen
- 6 zum Heeresdienst einziehen, modern
II mit sachlichem Objekt
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