Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausheischer

Ausheischer

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I der jemanden (vor Gericht) fordert
II der jemanden zum Kampf herausfordert
  • soll der ausheischer wann er den andern erschlagen würde, als ein totschläger ... gerichtet werden
    1599 LauenburgStR. 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):