Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aushinbieten
Artikel davor:
Ausherlader
Ausherladung
Ausherr
ausherrisch
ausheuern
Ausheuerung
Aushiebe
(aushieen)
aushiesteuern
Aushilfe
aushinbieten
verbannen, Polizeistunde ansagen, jemanden zum Verlassen des Hauses, der Gemeinde auffordern
- SchweizId. II 1339
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons