Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aushingeben
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Ausherr
ausherrisch
ausheuern
Ausheuerung
Aushiebe
(aushieen)
aushiesteuern
Aushilfe
aushinbieten
aushingeben
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
übergeben, zustellen
- das er iro irer schwöster ... gut zu handen stellen und ußhin geben wurde1541 HönggMeierg. 21
II
Arbeit vergeben
- SchweizId. II 85
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III
den Überschuß abgeben
vgl.
Aushingeld (II)
- löst er für, so sol er ußhin gen1455 Büron 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchweizId. II 85
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IV
erwachsenen Kindern einen Teil des künftigen Erbteils bei Lebzeiten ausbezahlen
- SchweizId. II 85
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V
Geld auf Kredit geben
- SchweizId. II 85
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VI
nach auswärts
- SchweizId. II 85
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