auskehren

I (Strafe) zahlen
  • wollte er die strafe nicht auskehren, so soll der ältermann ... macht haben, ihn auszupfänden laßen
    1485 RevalStR. II 18 Faksimile
II anwenden, verwenden
  • das das ... burgergelt ... von den gesellen ... zu nutzlichen gedeyen dieses defensionwerk ausgekehret werde
    1626 Rigafahrer 287 Faksimile
III auf die Weide auftreiben
III – Vieh abtreiben