auskehren
auskehren
I
(Strafe) zahlen
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wollte er die strafe nicht auskehren, so soll der ältermann ... macht haben, ihn auszupfänden laßen1485 RevalStR. II 18 Faksimile
II
anwenden, verwenden
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das das ... burgergelt ... von den gesellen ... zu nutzlichen gedeyen dieses defensionwerk ausgekehret werde1626 Rigafahrer 287 Faksimile