Ausklagde

ausklagt, außklegd, -chlegd und ähnliches; nd. utklacht
I Klage auf Besitzentziehung
II Klage bei einem auswärtigen Gericht
III Verurteilung des Beklagten
  • sol er um die außklegt bekennt werden, daß er nit widerumb in das gricht komme untz ... das grichtgeld bezahlt wird
    1541 ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 44 Faksimile
  • nach gefelter außklagt
    1709 Mutach 84 Faksimile
  • 1721 BernBF. 101ff.
  • sol die ußklegt uffgeslagen und gegen im nitt volfuͤrt werden
    oJ. BernStR. I 200
IV Gebühr dafür
  • das die schilling und die usklegt süllen werden den, so des gerichtes huͤten
    oJ. BernStR. I 227