Ausklagde
Ausklagde
ausklagt, außklegd, -chlegd und ähnliches; nd. utklacht
II
Klage bei einem auswärtigen Gericht
III
Verurteilung des Beklagten
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sol er um die außklegt bekennt werden, daß er nit widerumb in das gricht komme untz ... das grichtgeld bezahlt wird1541 ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 44 Faksimile
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nach gefelter außklagt1709 Mutach 84 Faksimile
- 1721 BernBF. 101ff.
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sol die ußklegt uffgeslagen und gegen im nitt volfuͤrt werdenoJ. BernStR. I 200
IV
Gebühr dafür
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das die schilling und die usklegt süllen werden den, so des gerichtes huͤtenoJ. BernStR. I 227