Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auskünden

auskünden

, auskündigen
I etwas bekanntmachen
  • -- zum Verkauf
II jemanden verkündigen
  • 1 als neuen Bürger
  • 2 als Verlobten
III durch Aufkündigung vertreiben, kündigen
IV erkunden, den Tatbestand feststellen