Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2auslauten
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Ausläufte
Auslaufung
(Auslaut)
1(auslauten)
2auslauten
, ausläutenA mit persönlichem Objekt
- I hinausläuten
- 1 einen Verbannten aus der Stadt
- 2 aus der Gilde ausstoßen
- -- jemanden mit Schimpf entlassen
- 3 jemandem die Armesünderglocke läuten
- 4
II jemanden auspfänden (wobei mit einer Schelle die öffentliche Gant angekündet wird)
III durch Glockenläuten zusammenrufen
B mit sachlichem Objekt
- I etwas durch Läuten bekanntgeben
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