Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auslösen
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auslöschisch
Auslöschung
(Auslöse)
1auslosen
2auslosen
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mnd. mnl. ut(e)losen, uytlossen, hd. Nebenformen -lesen, -losen, -lözen
I 1
jemanden aus seinem Besitz auskaufen
- dar he ... R. edder sine erven mede utloset1361 MecklUB. XV 3 nr. 8821Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die andren [Kinder] von den verlassen guͤter ... ußloͤsen und kouffen1488 FürstenbUB. VII 237Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
I 2
jemanden (im Gasthaus) freihalten
- 1581 Kern,HofO. II 199
- die Stände werden vom Landesherren ausgelöstoJ. DWB. I 912Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ZimmernChr. IV 352
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einen fremden Gesellen durch Freibier begrüßen
- 1690 Beier,HdwGesell. 92
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I 3
jemanden durch Bezahlung einer Schuld befreien
- wann er seiner bezahlung mächtig wird, oder ein ander bürger ihn auslösen wiloJ. RevalStR. II 301Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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mit Dativ
- der ihm darein [in das Einlager] mahnet, der sol ihm da wieder außlösen1700 Seestern-Pauly 72Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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für den Lehrbrief zahlen
- sie [die Meisterwitwe] ist schuldig den knaben auszulösen1668 RottweilGlaser 11
I 4
einen Gefangenen
- piß daß ir freund wider losten auß zu haus und zu irn armen weiben1502 HistVolksl.(Lilienc.) II 474
I 5
jemanden abfinden
- die andere, so ... eltere verschreibungen haben, ... ußzulösen und zu entheben1587 WaldkirchStR. 17 (Art. 15)Faksimile (ca. 173 KB)
- die söhne ... lößen den schwestern aus1700 Seestern-Pauly 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 1
ein Aktenstück durch Entrichtung der Taxe
- wormit die lehen-brieff außgelöst werden1721 Bluemblacher 30Faksimile (ca. 93 KB)
II 2
Pfänder einlösen
- das pfand ... auslößen1668 ÖLGProt. 183
- 1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. 218
- das er dasselbe erbe vorseczet ... und es der schuldiger ... nicht auslosetoJ. IglauOberhof 225Faksimile (ca. 256 KB)
II 3
durch Bezahlung tilgen
II 4
Grund einer Klage beseitigen
- ain vermainte clag ... der grund ich ... mitt miner antwurt ... ußgelóst hab1482 FürstenbUB. VII 160Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
II 5
sein Wort halten
II 6
einlösen, einwechseln
- sich bey den holtzmeisteren anmelden und die zeichen außlößen1668 SchlettstStR. 709Faksimile (ca. 76 KB)