Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auslösen
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Auslohnung
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Auslöschgebühr
auslöschisch
Auslöschung
(Auslöse)
1auslosen
2auslosen
I mit persönlichem Objekt
- 1 jemanden aus seinem Besitz auskaufen
- 2 jemanden (im Gasthaus) freihalten
- -- einen fremden Gesellen durch Freibier begrüßen
- 3 jemanden durch Bezahlung einer Schuld befreien
- 4 einen Gefangenen
- 5 jemanden abfinden
II mit sachlichem Objekt