Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Auslohnung
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Entlohnung, Bezahlung der Zubuße
- wofern nicht die richtige außlohnung vom besitzer oder einem und andern gewercken geschehen würde1627 Span,Bergurthel 65Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- auslohnung mit victualien und eisen1772 CAug. Forts. I 1 Sp. 1378Faksimile - in Google Books
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