Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Auslohnung

Auslohnung

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Entlohnung, Bezahlung der Zubuße
  • wofern nicht die richtige außlohnung vom besitzer oder einem und andern gewercken geschehen würde
    1627 Span,Bergurthel 65
  • auslohnung mit victualien und eisen
    1772 CAug. Forts. I 1 Sp. 1378