Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausmann

Ausmann

, Ausleute

mnd. utman, uthlüde, rhfr. auch hußmann; hd. Nebenformen auzleit, uzlute, ußlüte, uä.
Nichtbürger, Mitwohner, Auswärtiger
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Fremder, der an der Genossenschaft nicht beteiligt ist
-- Ausländer
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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