Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (ausrauchen)

(ausrauchen)

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ausrachen 
ausräuchern
  • [in der Schonzeit des Dachses ist] das ausgraben bey den hauptgliegern, ... auch das ausrachen und fallen verschlagen, nicht verstattet
    1568 CJVenatorio-Forest. III 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):