Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausreißer
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Fahnenflüchtiger
- die ausreissere und uͤberlaͤuffere zum feind1769 CCTher. 103 § 4Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- als ein ausreisser und meineydiger an seinem herren hauptmann und fänlein18. Jh. SchweizKriegsgerichtsformel/Vogel,CCC. 308