Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausreißer

Ausreißer

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Fahnenflüchtiger
  • die ausreissere und uͤberlaͤuffere zum feind
    1769 CCTher. 103 § 4
  • als ein ausreisser und meineydiger an seinem herren hauptmann und fänlein
    18. Jh. SchweizKriegsgerichtsformel/Vogel,CCC. 308