Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2ausreiten
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Nebenform ausrütten
hinaus reiten
hinaus reiten
- als bald die herren wider ussritent1376/1445 UlmRotB. Art. 263Faksimile (ca. 156 KB)
- 1417 CalenbergUB. I 153
Faksimile (ca. 137 KB)
- 1525 WürtLändlRQ. I 31
Faksimile (ca. 50 KB)
- AugsbChr. IV 96
- Kurz,AlbrLahm. 350
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Grenzen bereiten
- 1651 CDSiles. 27 S. 281
- den haber ausreiten durch Pferde ausdreschen1732 Zedler II 2243Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Schmeller2 II 177
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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