Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Ausreiter
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nd. utrider, hd. Nebenformen -reuter-, -ryter
(berittener) öffentlich Angestellter verschiedener Art
(berittener) öffentlich Angestellter verschiedener Art
- laßen durch den ausreiter im namen ... eines erbaren rats frieden außrufen17. Jh. LippstadtStR. 84Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- befehlen wir unsern beamten, forstbedienten und ausreutern1738 Schlüter,WestfProvR. II 96Faksimile - in Google Books
- DresdSchR. 305
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Landsknecht zu Pferde, berittener Polizist
- durch zwe ausreutter beleytten lassen1525 Falk,ZwickauChr. 15
- 1713 Bornhak,GeschPreußVR. II 16
- tschech. ausreitaroJ. Brandl,Gl. 3Faksimile - in Google Books
- Bauer,WaldeckWB. 314
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