Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausschläufen
Artikel davor:
ausschiffen
Ausschiffung
ausschlafen
Ausschlag
(Ausschlagding)
ausschlagen
(Ausschläger)
Ausschlaggeld
Ausschlagung
Ausschlagsverkauf
ausschläufen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
-schlaufen, -schloͤfen, -schle(i)ffen uä.
jemanden ausziehen
jemanden ausziehen
- als die spanioli hinein kamen [nach Como], da sparrten sie die tatt zů, daß die teutschen knecht nicht hinein kemen, und haben die statt gantz und gar geplündert, man und weiber ausgeschleft und in all ir hab genomen1523/27 AugsbChr. V 169
- Schmeller2 II 508
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- SchwäbWB. I 508