Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausschleifen

ausschleifen

nd. utslypen, uth sleuffen; hd. Nebenform usslaffen 

I als Strafe

I 1 den Verbrecher zur Richtstatt schleifen
I 2 den Leichnam des Selbstmörders zum Galgen
  • ward von dem scharpffrichter aussgeschleift und unterm galgen begraben
    1601 Wendunm. II 231
II jemanden verhöhnen
III etwas heimlich stehlen
bdv.: gestehlen
unter Ausschluss der Schreibform(en):