Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausschleppen

ausschleppen

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I als Strafe

I 1 den Verbrecher zum Richtplatz schleifen
  • diese straffen pflegen ... mit ... riemenschneiden und ausschleppen geschärfet zuwerden
    1707 SudetenHGO. Art. 19 § 1
I 2 den Leichnam des Selbstmörders zur Grenze schleppen, um ihn dort zu verbrennen
II Geld, Nahrungsmittel verschleppen
unter Ausschluss der Schreibform(en):