Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): außenstehen
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unbezahlt sein, fällig sein (von Schulden)
- 1454 MBoica 25 S. 245
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- noch hat sie an schulden aussen stehen1659 HelgolGerProt. 116
- Schirmer,KaufmWB. 23
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schweben
- hat eyn ortel uzen stehen14. Jh. Weichb.(Dan.) 246Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)