Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1außer

1außer

ouzzer, usser 
vgl. äußerst

I Übersetzung von extraneus, advena, exter 

I 1 in bezug auf Sachen
I 2 in Bezug auf Personen
-- nicht zur Gesellschaft gehörig
II weiter, größer
-- dazu
III der äussere Stand Gesellschaft junger Patrizier in Bern
IV
  • gegen den [Falschmünzer] solle mit der äussersten todesstrafe vorgegangen werden
    oJ. WürtLändlRQ. II 545
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):