Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): außerbleiben
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(außenkommen)
Außenmann
Außenmärker
(außensellen)
außenstehen
Außenweide
1außer
2außer
außeramtlich
(Außerbauer)
außerbleiben
ausständig sein
vgl.
außenstehen
- efte etwas ... unbetalet hinterstellig utherbleven1550 BrandenbSchSt. I 254