Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Außerbürger
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Außenmann
Außenmärker
(außensellen)
außenstehen
Außenweide
1außer
2außer
außeramtlich
(Außerbauer)
außerbleiben
Außerbürger
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1Ausbürger
- einen usserburger sall man nit kummeren an seyn leib sunder an gerichte gepietenoJ. Bär,Koblenz p. 86