Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): außerordentlich
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außerhalb
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Außermann
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äußern
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I
- das auserordenliche gericht ist, wenn man an gehegte pank kleine sachen richtet, die teglich bekomen1400 Zycha,BöhmBgr. II 227
II
- gwalt ausserordentlichen rechtens1581 AktGegenref. 166
- der ... ausserordentliche päbstliche nuntius1730 FRAustr. 38 S. 401
- AppenzLB. 1733 S. 17
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- daß ... neben den gewohnlichen gerichtstagen außerordentliche gericht gehalten ... werden sollten1733 BaselRQ. I 2 S. 948 (nr. 501, 5)Faksimile (ca. 212 KB)
- 1752 Greneck 10
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- außerordentliche perpetuirte beysteuer1756 QHambSchiffahrt 505
- unter der großen ... außerordentlichen haverey1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 215