Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausstandregister

Ausstandregister

  • [die Bürger, die nicht] sich umb ihre grundschtüch schreiben lassen ... die sollen auffgezeichnet und in das ausstandregister gebracht werden
    1673 MHungJurHist. V 2 S. 286
unter Ausschluss der Schreibform(en):