Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): austreiben
Artikel davor:
Austrägkommission
Austrägler
austräglich
Austräglichkeit
Austragrichter
Austragsole
(Austragster)
Austragstübel
Austragung
austrecken
I transitiv
- 1 jemanden mit Gewalt vertreiben
- 2 jemanden aus dem Besitz vertreiben
- 3 Leibeigene zur Arbeit führen
- 4 jemanden zur Wahl vorschlagen
- 5 auffordern, veranlassen
- 6 Sache oder Besitz nicht anerkennen
- 7 Schuld, Steuer beitreiben
- 8 Pfand versilbern
- 9 Geschriebenes tilgen
- 10 Vieh (zum Verkauf über das Gebiet) hinaustreiben
- -- aus dem Feld, Hof usw.
II intransitiv: aus einem Land reiten