Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): austreten
Artikel davor:
Austragstübel
Austragung
austrecken
austreiben
Austreiber
Austreibgeld
Austreibheller
(Austreibling)
Austreibung
austrennen
austreten
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
mhd. uztreten, nrh. uittreden
I 2
wegen Befangenheit, besonders wegen Verwandtschaft, um nicht mit zu beschließen
- welche empter von den gotzhüsern ... hand, die selben söllen ouch wie die fründ ustretten1480 LuzernStR. Art. 138
- wann es ... min ... herren antrifft, dann soll der vogt ... usstretten und der schryber daby blyben1497 FürstenbUB. VII 314Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das austretten wegen naher freundschaft in gebührende obacht nehmen1629 Lahner,Samml. 50Faksimile - in Google Books
II 2
vom zahlungsunfähigen Schuldner
- vil unnutzer leichtfertiger lute, die ... erber lute ... umb das ir betriegent und darnach ustredend1493 TübStR. Art. 106 S. 49
- es geriete denn der schluldner in solchen abfall seiner nahrung, dass zu besorgen, er möchte seine güter heimlich verrücken oder selbst austreten und flüchtig werden1577/83 LünebRef. 700 [daher dann austreten = in Zahlungsunfähigkeit, in Konkurs geraten. Vgl. Schirmer, KaufmWB. 23f.]Faksimile - in Google Books
II 3
vom Untertanen, der sich von der Guts- oder Landesuntertänigkeit befreien will, auswandern
- wa ... unser underthonen us leichtvertigkeit, aigem willen oder sunst on redlich ursach ustreten werden1495 WürttLO./Reyscher,Ges. XII 12
- es stehet ... denen gutsherren frei, die ausgetrettene oder entwichene leibeigene überall zu verfolgen1770 Schlüter,WestfProvR. I 265Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fuchs,Untergang d. Bauernst. 126
Faksimile - in Google Books
- Fuchs,Untergang d. Bauernst. 173
Faksimile - in Google Books
- Fuchs,Untergang d. Bauernst. 185
Faksimile - in Google Books
- Knapp,BeitrRWG. 161 Anm. 1
- Knapp,BeitrRWG. 258f.
II 5
auf Abwege kommen
- so enes mans dochter uthgetraden und tor horen gewurden1598 ZSchleswHolst. 8 (1878) 254
III 1 a
in feindlicher Absicht, den Rechtsweg verschmähen und Drohung oder Gewalt anwenden (Landzwang). In älterer Zeit auch genauer: aus dem rechten treten. (bei Streit vor dem Prior von K.); später nur austreten (die Bedeutung berührt sich mit II, da der Austreter meist auch den Ort verläßt)
- der prior jedem tail 32 ℔ ₰ aufsatzt, wer aus dem rechten tret, der wer im der gevallen ... do sprachen deu geswaren das recht ... und da trat der F. aus und wolt dabei nit beleiben1412 FRAustr. 59 S. 218
- wer hinfüran austritt oder brennt oder droht zu brennen ... und nicht gewöhnliche landsrechte geben oder nemen wollte1444 BairLT. II 97
- 1510 MittSchlesVk. 28 (1927) 230
- dass mutwillige person die leut wider recht und billicheit betröhen, entweichen und austretten1532 CCC. 128
- welke one enige orsake ader uit geringer forderung, der doch die gebreken furhin nit verhoert noch rechtens geweigert, moetwillich uittreden und anderer viandt werden1554 Jülich/Scotti,Cleve I 121 nr. 51
- das etliche untertanen ... lust haben, mutwilliger weiss auszutretten und ... gantzen communen ... abklag und absagen zu schicken1555 Lünig,CJMilit. 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III 1 c
aus dem Dienste treten
- [man gestattet] keinem ehalten ohne erhebliche ursach under dem ziel auszutreten1644 Würzburg/Könnecke,RGGesinde 790
- dass den ... im laufe des dienstjahres ohne obrigkeitliche erlaubnis ausgetretenen dienstboten .. kein aufenthalt gegeben werde1645 Scotti,Kurköln I 1 S. 251 nr. 70
- A.B. Schmidt, Zum Austritt a. d. Kirche 1893, FschrFriedberg 1908
- SiebbWB. I 351
Artikel danach:
Austreter
Austretung
Austrieb
Austriebszeit
Austrift
austrinken
Austritt
austrommeln
austrügen