Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Austritt
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I
Abtreten aus einer Versammlung, einem Kollegium wegen Befangenheit, besonders wegen Verwandtschaft
II
Flucht des zahlungunfähigen Schuldners
- wan ein glaubiger ... einen angesessenen ... in arrest nemben last, gleichsam als der nit zu bezahlen hett oder sich seines austritts zue besorgen1599 NÖLREntw. V 175 § 2
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