Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): austun

I mit Akkusativ der Sache
  • 1 die Hand öffnen
  • 2 ausgeben, verpachten, vermieten, verleihen
  • 3 etwas als Spielgewinn aussetzen, ausspielen
  • 4 Geld ausleihen, bezahlen, vorschießen
  • 5 erledigen, zu Ende verhandeln, Klage durchführen
  • 6 tilgen, Schulden bezahlen
  • 7 Bucheinträge löschen, Namen, Schuldposten streichen
    • -- abziehen (bei der Verrechnung)
  • 8 aus einem öffentlichen Buch herausschreiben
  • 9 beschlagnahmte Güter freigeben
  • 10 Nachricht verbreiten
  • 11 einer Prozeßhandlung entgegentreten
II mit Akkusativ der Person
  • 1 jemanden vertreiben, ausschließen
    • -- zum Ausziehen nötigen
  • 2 jemanden aus der Liste streichen
    • a aus dem Grundbuch
    • b Geächtete
    • c aus der Musterrolle streichen, abdanken
  • 3 befreien, loslassen
  • 4 Lehrjungen freisprechen
  • 5 jemandem im Prozeß widersprechen
  • 6 kirchlich aufbieten
III reflexiv
  • 1 sich anheischig machen, sich eines Dinges anmaßen
  • 2 sich einer Sache entäußern, einer Verpflichtung entziehen
  • 3 jemanden (böswillig) verlassen
  • 4 jemanden entlassen
IV einem nach außen fechtend etwas tun