Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszahlen

auszahlen

, auszählen
I ausbezahlen
  • 1 allgemein (einen Betrag) entrichten
  • 2 insbesondere jemanden entlohnen
  • 3 eine Geliebte abfinden
  • 4 in Zahlung, in Umlauf geben
II durch Abzählen einen Teil aussondern
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere den Garbenzehnt
  • 3 nach der Zahl verkaufen
III nachzählen
IV nicht mehr gelten
V (aus einer Zahl) ausschließen