Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszehnen

auszehnen

den Zehnten auszählen
vgl. auszehnten
  • den zehnden in dem feld von zehn ein garben, wenn man auszehnet von fünf eine halbe, von sechs eine ganze
    16. Jh. Hunsrück/ZRG.2 Germ. 47 (1927) 668