Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszehnen
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Auswurfmünze
Auswurfpfennig
auszahlen
Auszahler
Auszahlgeld
Auszahlung
auszapfen
Auszäpfer
auszäunen
auszecheln
auszehnen
den Zehnten auszählen
vgl.
auszehnten
- den zehnden in dem feld von zehn ein garben, wenn man auszehnet von fünf eine halbe, von sechs eine ganze16. Jh. Hunsrück/ZRG.2 Germ. 47 (1927) 668