Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszeichnen
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Auszehnt
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Auszehnter
Auszehntung
I wörtlich, durch ein Zeichen kenntlich machen
- 1 durch Zeichen aussondern, abstecken
- 2 insbesondere eine Grenze kenntlich machen
- 3 im Forstwesen: Holz zum Fällen anweisen
- 4 (sich) durch äußere Kennzeichen (Parteizeichen oder Kleidung) von andern unterscheiden
II übertragen:
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