Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Balchenherr

Balchenherr

Mitglied der Gesellschaft der "Fischmeister" in Luzern
  • [Nur im Balchenlaich fischten sie teilweise selbst und teilten zu diesem Zwecke die Fischenzen in 14 Balchensätze ein. Aus diesem Grunde wurden die Fischmeister auch] balchenherren [genannt]
    AbhSchweizR. 24 S. 26
  • SchweizId. II 1538