Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bande

Bande

mnl. bende 
(unter einer Fahne vereinigte) Schar, Truppe, Rotte
  • das also panderherr nicht allein heisse der, so das panir füret, sondern auch der öberste vber eine gantze bende oder panir, wie in Flandern vier benden sind
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 324
-- eine Versammlung von mehr als 10 Individuen
-- vulgärlat. *banda 
Fahne
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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