Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bandisieren

bandisieren

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vgl. bandieren
  • es soll ein landvogt aussert dem schloss zu Maienfeld, was malefizisch ist, weder bandisieren noch ...
    1550 ZSchweizR.2 5 (1886) 132
  • wandisirt und geurlaubt
    1589 Müllner,Krain 725