Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bandisieren
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bandieren
- es soll ein landvogt aussert dem schloss zu Maienfeld, was malefizisch ist, weder bandisieren noch ...1550 ZSchweizR.2 5 (1886) 132Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- wandisirt und geurlaubt1589 Müllner,Krain 725