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II Verkaufstisch
III Arbeitstisch, -platz der Handwerker
- -- die bänkh umbwerfen einem das Handwerk verbieten
- 1 Gerichtsbank
- 2 Gericht(sbezirk)
- 3 Gruppe bestimmter Beisitzer in Kollegien, Ständebank im Reichstag, Kreistag usw.
- -- gelehrte Bank studierte Beisitzer im Gericht; Gegensatz adelige Bank
- 4 Meister zur Bank Vorsitzer einer Ratsbank in Köln
- 5 in Zünften
- -- Brüderschaft
- 6 Kirchenplatz
V Strafbank
VI Arbeitsmarkt in der Stadt Norden
VII Salzmaß
VIII lange Bank?
IX durch die Bank
Viehaufschlagunmittelbare Auszahlung (für abzudankende Soldaten)
wer (betrügerisch) zahlungsunfähig geworden
Wechselstube?
Folterbank
wie Bankier
Bankhalter
Bankert
I uneheliches Kind
II Bezeichnung einer schlechten ungarischen Münze
Flurnameunehelicher Sohn
Verkäuferin, die für die ganze Bäckerinnung Gebäck feilhält
stuhlfrei, vor dem Freiengericht zuständig
Gerichtshegung
bankwürdig
I Grundabgabe oder Abgabe von Verkaufsbänken?
II Gerichtsgeld
III Gefängniskosten
IV Mietgeld für die Fleischbank
V Rechnungsgeld im Bankverkehr
MitschöffeVogtgericht im Tessin, das alle Wochen stattfand
Zins von den Fleischbänken
Inhaber einer Wechselbank
I Bankinhaber
II Vorsteher der Schmiedezunft
Mietsgeld von Verkaufsbänkenmilitärische Hilfeleistung der Städtebank im schwäbischen Kreis
Bankherr
II Säufer
FleischerknechtGerichtskosten
Bankrottierer
fleischbankwürdig
-- übertragen: todeswürdig
I zünftiger Fleischhauer
II wer auf einer Bank feilhält
III Gastwirt
russische SilbermünzeI Bank als Geldinstitut
II Hamburger Bankwährung (bis 1873)
AufsichtsbehördePapiergeld
Abgabe von den Fleischbänken
Pfund Bankgeld
Münze 1667 in Hamburg auf die Errichtung der Bank geschlagen
I Vorschrift über die Fleischbänke
III Schöffengebühr
I Bastard
II Torwächter
Zahlungsunfähigkeit, Bankbruchgerichtszuständig
I Abgabe von den Verkaufsbänken
II dänische Kupfermünze
Schreiber im BankgerichtDinghegung
I Gerichtsbank
II Kirchenbank
III Verkaufsplatz
BankertBankinstitut
bankmäßiges Rechnungsgeld
-- dänische Silbermünze im Nennwerte von 2,25 Mark
fleischbankwürdig im Gegensatz zu bankuntüchtig der zur gleichen Bank (IV) gehört
Vorsitzender im Gericht
-fleisch, das zum Verkauf für gut befunden wird
siehe Bankbezahlung
festgesetzte Verkaufsstunde
Abgabe von Brot-, Fleisch-, Handwerksbänken