Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bankogerichtsordnung

Bankogerichtsordnung

  • dem ehrlöbl. mercantil- und banco-gericht nicht vorzugreifen, sondern nach anleitung der 1697 insinuirten banco-gerichts-ordnung ... dergleichen wechsel- vnd handelssachen ... an die behörige instanz zu weisen
    1701 Lahner,Samml. 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):