Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bannholz

Wald, der (durch Bann) der allgemeinen Nutzung entzogen, in dem bestimmte oder alle Nutzungen (Bauholz, Brennholz, Weide) verboten sind. Die Nutzung ist der Herrschaft, dem allodialen Eigentümer vorbehalten
-- Schonung, Forst