Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Banse
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ags. bôs, bôse, Nebenformen panz, panzen, ponz, ponzen, punz, punzen
II
Nur Bedeutung I hierher gehörig, Bedeutung II gehört zu Pansen. Die Lautungen mit u (sie stammen aus Schmeller) sind zum ablautenden österr. Punze zu stellen, vgl. WBÖ. II 257. Pansen f. 'Heuaufbewahrungsraum im Stadel' WBÖ. II 243 (mit weiteren Bedeutungen) auch mit o (verdumpften a) belegt [05.04.2004]
Faß, das 2 Eimer und etwas darüber hält
Faß, das 2 Eimer und etwas darüber hält
- 1459 Schmeller2 I 397
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