Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Bauerschaftgeld)

(Bauerschaftgeld)

Abgabe für Aufnahme in die Bauerschaft
  • die Dithmarschen den frembdlingen, so sich bey ihnen im landt niderschlagen vnd verheyraten wollen, jedern zum burschupgelde ... 100 mk. lüb. abfordern
    1560 DithmUB. 251