Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Baugeld
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I
Abgabe zur Bauerhaltung
- so haben wir ... uns selbs uffgesetzt ein bawegelt, alle jare jerlichen funftzig guldin zu bawegelt ... do soll einer als vil geben als der ander ... die sollen auch des jars von einem ieden bawemeinster verbawet werden1469 Adelsheim/OStR. I 629Faksimile (ca. 70 KB)
- damit her E. sein hinderstellig unbezallt bawgellt am schloß ... erlangen müg1498 Ansbach/UrkSchwäbBund. I 253Faksimile - in Google Books
- das wir auch nit schuldig sein sollen, die 5000 gulden paugellt ... zu verpauen, (sondern sovil uns gefellig ist)1538 MittSalzbLk. 6 (1866) 28
- der soll in daß gemein baugelt, ein gülden zu pueß verfallen sein1572 OStR. I 660Faksimile (ca. 66 KB)
- so soll derselbe, auf den die stimm gefallen [Baumeisterwahl], fuͤr das gemeine bau-geld vierhundert guͤlden verbuͤrgen1705 Schudt,JüdMerkw. III 183
- daferne ein bruder die 39 weißen jährliche baugelder nicht würcklich erleget1711 Reval/RevalStR. II 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchwäbWB. I 706
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Baubeitrag neuer Zunftgenossen
- 1475 SchweizId. II 256
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II
(Feldbau.) Abgabe von einem Gut oder Lehen
- 1313 Lexer III Nachtr. 110
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- Lohn der Weingartenarbeiter. es soll ... ein ieder meines gnedigen herrn richter oder ambtmann das weingartlohn oder paugelt jährlich zu recht empfahen und selbes den andern leuten treulich raichen1648 NÖsterr./ÖW. VII 188Faksimile (ca. 42 KB)
- FrondenablösungoJ. Knapp,NBeitr. I 78
- Knapp,NBeitr. II 81
- SchwäbWB. VI Nachtr. 1598
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III
Zuschlag auf den Preis beim Rückkauf
- 6-7% vom Kaufpreis 1463, 5% 1501SchwäbWB. I 706Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einen pfand-revers gegeben, daß er ... den wiederkauff umb die kauffsumme und bau-geld ... zu gestatten schuldig seyn solle18. Jh. Hoheneck II 136Faksimile - in Google Books
IV
(Bau = Dünger). Geld für die den Viehzüchtern in Rorschach obliegende Lieferung von "Bau" ans Kloster
- SchweizId. II 256
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