Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Baummeise

Baummeise

vgl. Bannmeise
  • wär aber jemand anders, der darinn jagte, ane des bischoffs laube von Mainz ..., der ist schuldig ... vor ein baummeyse eine hubenrechte henne mit 12 hinkeln und 3 ℔₰
    oJ. Lorsch/GrW. I 465