Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bauzehnt
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Wein als Abgabe
- ir wein, die in von iren pauzehent, pergrecht oder zünsen werden1493 Pez,Cod. III 432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- denen pfarrern, so eigen weingewächs, zehent vnd bergrecht haben, dieselben ihre bauzehent vnd bergrecht, vnd sonsten kein erkauffte wein ... außschencken erlaubt1687 FinsterwalderObs. II 467Faksimile - in Google Books
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