Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beamtenbuch

Beamtenbuch

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  • ein ordentlich und vollständiges beamtenbuch aufrichten und aller personen namen, wie sie von zeit zu zeit aufgenommen und wider entlassen worden ..., eintragen zu lassen
    1686 MHungJurHist. V 2 S. 308