Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beanwarten
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Beamtung
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Beangenehmung
beängstigen
beanstalten
beantworten
Beantwortung
beanwarten
auf etwas die Anwartschaft haben
- kann ein lehensherr ... dem beanwarteten eigenthum ... übertragen?1778 Weber,Lehnr. I 373Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte